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Rechtliche Bestimmungen

Wix Solutions bietet Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Marketing, Branding und Business-Lösungen an. Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage schriftlicher Verträge erbracht.

Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt., sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte müssen rechtmäßig sein und über die erforderlichen Nutzungsrechte oder Lizenzen verfügen. Wir handeln im Einklang mit den geltenden britischen Vorschriften zum Verbraucherschutz, Datenschutz und Werberecht. Unsere Geschäftsbedingungen stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Sämtliche Dienstleistungen und digitalen Produkte von WIX SOLUTIONS richten sich ausschließlich an Geschäftskunden, die im Rahmen ihrer gewerblichen, unternehmerischen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Bestellungen von Privatpersonen werden nicht angenommen. Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass der Kauf ausschließlich im Rahmen eines B2B-Geschäfts erfolgt.

RICHTLINIE FÜR RATENZAHLUNGEN
WIX SOLUTIONS

1) Anwendungsbereich

1.1 Diese Richtlinie gilt nur, wenn WIX SOLUTIONS ausdrücklich schriftlich eine Ratenzahlungsvereinbarung im Rahmen eines externen individuellen Projektvertrags bestätigt.

1.2 Ratenzahlungen sind nicht für Standardkäufe über wixsolutions.co.uk verfügbar, sofern WIX SOLUTIONS nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

1.3 Ratenzahlungsvereinbarungen können nur für größere individuelle Projektverträge angeboten werden und stehen ausschließlich im Ermessen von WIX SOLUTIONS.

1.4 Eine Ratenzahlung setzt voraus, dass ein separater Vertrag, ein schriftliches Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder ein sonstiges schriftliches Dokument ausgestellt wurde und dort ausdrücklich eine Zahlung in Raten erlaubt wird.

2) B2B-Basis

2.1 Ratenzahlungsvereinbarungen werden ausschließlich auf Business-to-Business-Basis angeboten.

2.2 Mit Annahme einer Ratenzahlungsvereinbarung bestätigt der Kunde, dass er im Rahmen seiner geschäftlichen, beruflichen, gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

3) Verfügbarkeit von Ratenzahlungen

3.1 Kein Kunde hat automatisch Anspruch auf Zahlung in Raten.

3.2 WIX SOLUTIONS kann eine Ratenzahlung aus geschäftlichen, organisatorischen, rechtlichen, risikobezogenen oder internen Gründen ablehnen.

3.3 Auch bei einem größeren Projektwert besteht keine Verpflichtung, eine Ratenzahlungsoption anzubieten.

4) Ratenzahlungsbedingungen

4.1 Raten sind zu den im individuellen Vertrag, in der Rechnung oder im Zahlungsplan angegebenen Terminen zu zahlen.

4.2 Zahlungen müssen in vollständig gutgeschriebenen Mitteln und über eine von WIX SOLUTIONS akzeptierte Zahlungsart erfolgen.

4.3 Die Ratenzahlung ist lediglich eine Zahlungsweise. Sie macht aus dem Projekt keinen monatlich kündbaren Service, kein laufendes Abonnement und keine Vereinbarung, bei der nur während aktiver Arbeit bezahlt wird.

4.4 Der Kunde darf vereinbarte Raten nicht einseitig pausieren, reduzieren, stornieren, zurückbuchen oder einstellen, sofern WIX SOLUTIONS nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

5) Leistungserbringung und Fertigstellung

5.1 WIX SOLUTIONS kann mit der Arbeit beginnen, sobald die vereinbarte erste Zahlung eingegangen und der individuelle Vertrag akzeptiert wurde.

5.2 Zeitangaben sind Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.

5.3 Projektzeiten können sich durch Umfang, Rückmeldungen des Kunden, Freigaben, Inhalte, Zugänge, Revisionen, Drittanbieter-Systeme und technische Grenzen verändern.

5.4 Wird ein Projekt vor Zahlung der letzten Rate fertiggestellt, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung aller verbleibenden Raten bestehen.

6) Zahlungsverpflichtung

6.1 Nach Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung bleibt der Kunde zur Zahlung des gesamten vereinbarten Vertragspreises verpflichtet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingendes Recht entgegensteht.

6.2 Die Ratenvereinbarung berücksichtigt die Reservierung von Geschäftskapazität, Arbeitsablauf, Ressourcen und das wirtschaftliche Risiko einer gestaffelten Zahlung.

7) Zahlungsverzug

7.1 Bei verspäteter, abgelehnter, zurückgebuchter, bestrittenen oder nicht eingegangener Rate kann WIX SOLUTIONS die Arbeit aussetzen, Lieferungen zurückhalten, Zugänge beschränken, Übergaben pausieren und offene Beträge geltend machen.

7.2 Soweit im individuellen Vertrag vorgesehen, können bei Zahlungsverzug auch alle verbleibenden Raten sofort fällig werden.

8) Verhältnis zum individuellen Vertrag

8.1 Diese Richtlinie ist zusammen mit dem jeweiligen individuellen Projektvertrag zu lesen.

8.2 Bei Widersprüchen geht der unterzeichnete oder ausdrücklich akzeptierte individuelle Vertrag vor.

9) Annahme

9.1 Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann durch Unterzeichnung, schriftliche Annahme, Zahlung der ersten Rate oder klare schriftliche Beauftragung auf dieser Basis akzeptiert werden.

9.2 Elektronische Bestätigungen, E-Mails, Rechnungszahlungen und zugehörige schriftliche Aufzeichnungen können als Nachweis der Vereinbarung dienen.

10) Anwendbares Recht

10.1 Diese Richtlinie unterliegt, soweit rechtlich zulässig, dem Recht von England und Wales.

10.2 Die Gerichte von England und Wales sind zuständig, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

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